2. Berufung Das schriftlich begründete Urteil (pag. 177 ff.) wurde der Beschuldigten am 24. Januar 2018 zugestellt (pag. 189.1). Mit Eingabe vom 26. Januar 2018, welche die Vorinstanz gemeinsam mit den Akten zur weiteren Behandlung an die Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Bern weiterleitete, erklärte die Beschuldigte form- und fristgerecht Berufung (pag. 196 f.). Mit Verfügung vom 12. Februar 2018 wurde in Anwendung von Art. 406 Abs. 1 Bst. c der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens angeordnet (pag.