(nachfolgend: Beschuldigte) des Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts um 7 km/h (nach Abzug der vom Bundesamt für Strassen [ASTRA] festgelegten Geräte- und Messunsicherheit), begangen am 21. Januar 2017 in Frienisberg, Bernstrasse, schuldig und verurteilte sie in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 120.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage, sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1'200.00 (pag. 187 f.).