nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Migration und Personenstand, Migrationsdienst (MIDI; Dispositiv unverzügliche Mitteilung, Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 11. Oktober 2019 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 15. Mai 2020) Die Präsidentin: Oberrichterin Bratschi Die Gerichtsschreiberin: