Rechtsanwalt B.________ wird somit durch den Kanton Bern im oberinstanzlichen Verfahren für einen Aufwand von 21.25 Stunden, drei Reisezuschläge à CHF 150.00 von insgesamt CHF 450.00 und Auslagen in der Höhe von CHF 214.20 (Kopien CHF 25.20 + Porto CHF 28.00 + Kilometerentschädigung CHF 161.00), zuzüglich Mehrwertsteuer, mit insgesamt CHF 5‘292.60 entschädigt. IV. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück. 2. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).