Rechtsanwalt B.________ macht mit Honorarnote vom 10. Oktober 2019 einen Aufwand von insgesamt 30.25 Stunden sowie Auslagen in der Höhe von CHF 641.00 geltend, was – unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer – eine beantragte amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 7‘852.40 ergibt. Darin enthalten ist die Teilnahme an der eintägigen Berufungsverhandlung, welche allerdings nur vier Stunden anstatt der berechneten fünf Stunden dauerte, dieser Posten ist entsprechend um eine Stunde zu kürzen. Ebenfalls ist der geltend gemachte zeitliche Aufwand um die geltend gemachte Dauer des zweiten Verhandlungstages, mithin um eine weitere Stunde zu kürzen.