Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren durch die Staatsanwaltschaft bereits eine Entschädigung in der Höhe von CHF 10‘800.00 ausbezahlt worden ist. Die noch auszubezahlende Entschädigung beträgt somit CHF 15‘526.30.