2. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 26‘901.35 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). 3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 5‘000.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). IV. Die auf den erstinstanzlichen Freispruch (Ziff. I.1.) entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2‘989.05 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung), trägt der Kanton Bern. V.