_ ist demzufolge für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren mit insgesamt CHF 26‘326.30 (CHF 18‘958.55 + CHF 7‘367.75) zu entschädigen. Es ist festzustellen, dass Rechtsanwalt B.________ durch die Staatsanwaltschaft bereits eine Entschädigung in der Höhe von CHF 10‘800.00 ausbezahlt worden ist. Die noch auszubezahlende Entschädigung beträgt somit CHF 15‘526.30. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 26‘326.30 im Umfang von 90%, ausmachend CHF 23‘693.65 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___