Entsprechend sind die erstinstanzlichen auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten (90%), ausmachend CHF 26‘901.35 (CHF 20‘475.00 Gebühren + CHF 6‘426.36 Auslagen) dem Beschuldigten zur Bezahlung aufzuerlegen. Die auf den erstinstanzlichen Freispruch (Ziff. I.1.) entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (10%), bestimmt auf CHF 2‘989.05 (CHF 2‘275.00 + CHF 714.04 Auslagen), trägt hingegen der Kanton Bern.