1571 f.]), was erwartet werden darf. Allerdings kolludierte er in der Untersuchungshaft mit Hilfe seiner Sprachlehrerin, indem er dieser die Zugangsdaten für seinen Facebook-Account mitteilte und sie in seinem Namen Nachrichten versandte. Konkret wies der Beschuldigte den Empfänger der Nachricht, C.________, an, sich um «das Auto» zu kümmern, weil er selber inhaftiert sei.