21. Täterkomponenten Der Beschuldigte ist nigerianischer Staatsangehöriger und verfügt über eine spanische Aufenthaltsbewilligung. Er hat weder familiäre noch berufliche Bindungen zur Schweiz. Er hält sich seit Dezember 2015 illegal in der Schweiz auf. Das Vorleben des Beschuldigten ist somit grundsätzlich neutral zu werten. Allerdings ist der Beschuldigte wegen Widerhandlungen gegen das BetmG einschlägig vorbestraft; konkret wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 11. Oktober 2014 wegen eines Vergehens nach Art.