Davon sind 20 Strafeinheiten bzw. 100 Strafeinheiten, insgesamt ausmachend 4 Monate Freiheitsstrafe asperierenderweise zu berücksichtigen ([100 + 20] : 30 = 4). 20.2 Fazit Für die beiden Schuldsprüche wegen Fälschen von Ausweisen und Widerhandlungen gegen das AuG sind insgesamt 4 Monate zur Einsatzstrafe zu asperieren.