18. Einsatzstrafenbildung 18.1 Tatkomponenten 18.1.1 Objektives Tatverschulden Die Betäubungsmittelmenge bildet Ausgangspunkt für die Ermittlung der Gefährdung des geschützten Rechtsguts. Praxisgemäss zieht die Kammer daher bei Betäubungsmitteldelikten die sog. Tabelle Hansjakob (vgl. in FINGER- HUTH/TSCHURR, Kommentar BetmG, N. 30 zu Art. 47 StGB) als Orientierungshilfe bei, um basierend auf der so ermittelten, ungefähren Strafhöhe aufgrund weiterer