Eine Geldstrafe, welche ohnehin unbedingt auszufällen wäre, könnte er nicht bezahlen, weshalb sie in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden würde, wobei der Beschuldigte diesfalls den Asperationsbonus «verlieren» würde und im Endeffekt eine längere Freiheitsstrafe zu gewärtigen hätte. Vorliegend ist somit für das schwerste Delikt der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Einsatzstrafe zu bestimmten und diese dann in einem zweiten Schritt aufgrund der weiteren Delikte angemessen zu erhöhen.