Gemäss den Statistiken über die Wirkstoffgehalte der SGRM lagen die Durchschnittswerte in den Jahren 2015 und 2016 bei einer Einzelkonfiskatgrösse von 1 < 10 g bei 44% (2015) bzw. 53% (2016) Kokainbase. Wenn die Vorinstanz gestützt auf die am 28. Februar 2016 erfolgten Sicherstellungen betreffend die Ziffern I.1.2. und I.1.3. der Anklageschrift auf den durchschnittlichen Reinheitsgrad des sichergestellten Kokaingemischs abstellte und für die 13‘370 g bzw. 13.37 kg Kokaingemisch einen Reinheitsgrad von 43.8203% errechnete (vgl. pag.