315 Z. 245 ff.). Weiter geht aus den erwähnten Chatprotokollen hervor, dass wiederholt frühmorgendliche Kontakte zwischen dem Beschuldigten und D.________ stattfanden, welche dem Zwecke dienten, die Ankunft der Kuriere zu bestätigen (vgl. dazu pag. 192 sowie die Beilage 23 «Ankunftskontrolle» zum Anzeigerapport, pag. 218 f.). So kontaktierte D.________ den Beschuldigten am 27. Dezember 2015 um 05.39 Uhr, am 31. Januar 2016 um 06.11 Uhr, am 7. Februar 2016