In die Tabelle wurden korrekterweise zum einen die gemäss der Rechnung noch offenen Schulden in der Höhe von CHF 560.00 aufgenommen, was neun Fingerlingen entspricht (CHF 560.00 : CHF 60.00 = 9.33), zum anderen die gemäss der Rechnung neu geschuldeten Logistikkosten in der Höhe von CHF 2‘880.00, was 48 Fingerlingen entspricht (48 x CHF 60.00 = CHF 2‘880.00). Entgegen den Vorbringen der Verteidigung geht der Faktor 60 somit konkret aus der sichergestellten Drogenbuchhaltung sowie auch aus diversen Chatnachrichten hervor, es handelt sich bei der Annahme von Logistikkosten in der Höhe von CHF 60.00 pro Fingerling mitnichten um reine Mutmassungen.