und Z. 511 ff.). An dieser Stelle kann zudem der Quervergleich zur bereits erwähnten, durch die Polizei erstellten Auflistung der übergebenen Fingerlinge (pag. 209) gezogen werden: In die Tabelle wurden korrekterweise zum einen die gemäss der Rechnung noch offenen Schulden in der Höhe von CHF 560.00 aufgenommen, was neun Fingerlingen entspricht (CHF 560.00 : CHF 60.00 = 9.33), zum anderen die gemäss der Rechnung neu geschuldeten Logistikkosten in der Höhe von CHF 2‘880.00, was 48 Fingerlingen entspricht (48 x CHF 60.00 = CHF 2‘880.00).