189), sind in der linken Spalte wiederum die den einzelnen Abnehmern zuordenbaren Markierungen und in der mittleren Spalte die Anzahl der bestellten Fingerlinge aufgelistet. Die Zahlen in der rechten Spalte ergeben sich, wenn man die Anzahl Fingerlinge in der mittleren Spalte mit dem Faktor 60 multipliziert. Die Kammer geht mit der Vorinstanz einig, dass es sich bei den Zahlen in der rechten Spalte nicht um den Verkaufspreis für das Kokaingemisch handeln kann, zumal dieser angesichts des sehr unterschiedlichen Reinheitsgrades stark variiert haben muss (vgl. pag. 1446, S. 26 erstinstanzliche Urteilsbegründung; vgl. dazu auch pag.