pag. 187); sie lassen gesamthaft keinen anderen Schluss zu, als dass es sich dabei um eine Drogenbuchhaltung handelt (vgl. dazu auch die zutreffenden Schlussfolgerungen der Vorinstanz, pag. 1446, S. 26 erstinstanzliche Urteilsbegründung). So weisen die in den Effekten des Beschuldigten (Quittung Post, Effekten A.________, zuunterst auf pag. 187) bzw. in der Wohnung am I.________ (Adresse) (Notizen A.________, in der Mitte auf pag. 187) gefundenen Notizzettel teilweise dieselben Markierungen auf, wie die anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten Fingerlinge (pag. 184, zuoberst auf pag.