so ist beispielsweise auf pag. 1277 (Kopie des sichergesellten Notizspiralhefts) gleich zwei Mal der Vermerk «My rent» und einmal der Vermerk «feb. rent L.________» in Kombination mit der Zahl 700 ersichtlich. Addiert entsprechen diese drei Posten genau dem Betrag von CHF 2‘100.00, welcher in der Berechnung der Polizei unter dem Titel Mietkosten für die dreimonatige Dauer von Dezember 2015 bis Februar 2016 berücksichtig wurde (vgl. pag. 176). Durch die explizite Erwähnung von L.________ kann im Übrigen auch nicht mehr von der Hand gewiesen werden, dass es sich dabei offensichtlich um die Miete für die Wohnung am I.________ (Adresse) und nicht etwa für eine andere Wohnung handelte.