28 571 Fingerlingen (= 34‘296 : 60; vgl. dazu die Erwägungen bezgl. Logistikkosten hiernach) bzw. eine Menge von rund 5.7 kg Kokaingemisch (571 x 10 g) nachgewiesen ist, welche der Beschuldigte an die Abnehmer weiterleitete. Was die Weitergabe von Geld an O.________ und E.________ anbelangt, so hat die Polizei auf pag. 210 f. eine Übersicht über die ausgewerteten aktenkundigen Facebook-Chatnachrichten erstellt, diese hält auch einer vertieften Überprüfung durch die Kammer Stand. Hingegen basieren die angenommenen, durch den Beschuldigten an O.____