Weiter geht die Berechnung von durch den jeweiligen Kunden zu entrichtenden Logistikkosten in der Höhe von CHF 60.00 pro Fingerling aus. Mit den Logistikkosten wurden diverse Auslagen wie Verpackung, Flug- und Reisekosten des Kuriers, Kurierlohn, Miete Kurierempfangsstelle, Lohn und Transportspesen des Kurierempfängers gedeckt. Dividiert man die Gesamtsumme an vom Beschuldigten mutmasslich entgegengenommenen Logistikkosten von CHF 82‘647.00 durch die Logistikkosten pro Fingerling, resultiert die Anzahl Fingerlinge, welche der Beschuldigte gemäss der Berechnung der Polizei gesamthaft umgesetzt haben soll, konkret 1‘377 Fingerlinge (= 82‘647 : 60). In Bezug auf das in der Wohnung am I._