an diesen weitergeleiteten Geldbetrag in der Höhe von CHF 17‘284.00 sowie den geschätzten Miet- und Lebenskosten des Beschuldigten von CHF 2‘100.00 bzw. CHF 1‘800.00. Addiert man diese Beträge, ergibt sich ein Totalbetrag von CHF 82‘647.00. Mit anderen Worten wurde anhand des sichergestellten Bargeldes, der gemäss den Chatnachrichten überwiesenen Geldbeträgen sowie den Miet- und Lebenskosten, welche sich der Beschuldigte zwangsläufig auch erwirtschaftet haben muss, berechnet, welchen Gesamtbetrag an Logistikkosten der Beschuldigte im massgeblichen Deliktszeitraum mindestens entgegengenommen haben muss.