Er war beim Eintreffen der Polizei dabei, die Fingerlinge auszuscheiden; 170 Fingerlinge konnten in einem Sack sichergestellt werden, ein Abdomenröntgen und eine Computertomographie bestätigten ausserdem, dass K.________ weitere fünf Fingerlinge im Magentrakt hatte (vgl. pag. 159). K.________ ist diesbezüglich wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das BetmG durch Beförderung und Einfuhr von 1‘715 g Kokaingemisch (740 g reine Kokainbase) rechtskräftig verurteilt (vgl. Ziff. II. des Urteilsdispositivs i.S. PEN 17 374 vom 29. Juni 2017, pag. 701). Der Beschuldigte seinerseits hat den entsprechenden erstinstanzlichen Schuldspruch ebenfalls anerkannt (Ziff.