_, dem Mieter der Wohnung am I.________ (Adresse), sind in Bezug auf die noch zu beurteilenden Vorwürfe grossmehrheitlich unwesentlich. 12.2 Würdigung der Chatprotokolle Es konnten umfangreiche Facebook- und WhatsApp-Konversationen des Beschuldigten mit mehreren, im Drogenhandel tätigen Personen gesichert, ausgewertet und aktenkundig gemacht werden (vgl. pag. 169 f.; pag. 241.34 ff.). In den Chats wurden zahlreiche Abkürzungen verwendet – oftmals dieselben, die bei der Beschriftung der Fingerlinge verwendet wurden (vgl. dazu die Erwägungen unter II.12.5. Gesamthafte Würdigung betreffend Ziff.