Er habe jeweils vor der Lieferung rückgefragt, wieviel Fingerlinge geliefert werden und ob die Anzahl mit den Markierungen übereinstimme. Auch bei der Übergabe von Geld sei rückgefragt worden (pag. 585 Z. 131 ff., Z. 136 ff.). Wenn sie sich diese Namen zugeschickt hätten, sei es um Personen oder Drogen gegangen, jedoch immer ums Business (pag. 586 Z. 142 ff.). Auf Vorhalt wollte C.________ sich jedoch nicht an die konkreten Codes und Beträge erinnern (pag. 586 Z. 155 ff.). Er bestätigte aber, dass es sich bei einem Foto, welches ihm der Beschuldigte am 10. Februar 2016 gesendet habe (pag.