463 Z. 98 ff.). Und bestätigte erneut seine unsinnige, schlicht falsche Geschichte, wonach er in die Schweiz gekommen sei, um ein Auto zu kaufen, weil Autos hier günstiger seien als in Spanien (pag. 464 Z. 126 ff.). Das in der Wohnung aufgefundene Geld habe teilweise ihm gehört, der andere Teil gehöre einem Freund, er habe es für diesen aufbewahrt (pag. 464 Z. 126 ff., Z. 131 ff.). Der Beschuldigte wollte auch kein Geld, welches aus dem Drogenhandel stamme, weitergeleitet haben (pag. 464 Z. 144 f.). Ob das von ihm für einen Freund aufbewahrte Geld aus dem Drogenhandel stamme, wisse er nicht (pag. 464 Z. 147 ff.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 16. April 2018 (pag.