464 Z. 155 f.). Danach versuchte sich der Beschuldigte ganz klar als unbedeutenden und rechteigentlich bemitleidungswürdigen, kleinen Fisch am Ende der Betäubungsmittelhandelskette darzustellen, welcher vom übergeordneten Drogenhändler C.________ ausgenützt worden war. Er bestätigte seine bisherigen unglaubhaften Angaben, wonach seine Fingerabdrücke deshalb auf den Fingerlingen in der Backofenschublade gefunden worden seien, weil er den Ofen gereinigt habe (pag. 463 Z. 95 f.). Er stellte im Widerspruch zu seinen Ausführungen vom 19. September 2016 in Abrede, Kuriere empfangen und Drogen weiterverteilt zu haben (pag. 463 Z. 98 ff.).