392 Z. 556). Er selber wollte nun plötzlich im Widerspruch zu seinen bisherigen Angaben mit dem Exporthandel pro Fahrzeug CHF 2‘000.00 bis CHF 3‘000.00 verdient und in der Zeit von November 2015 bis Februar 2016 nicht mehr nur eins, sondern zwei Fahrzeuge verkauft haben (pag. 390 Z. 431 f., Z. 434 ff.). Ebenfalls im Widerspruch zu seinen bisherigen Aussagen gestand der Beschuldigte jedoch plötzlich erstmals ein, C.________ zu kennen, er habe dies erst später realisiert (pag. 391 Z. 459 ff.). Er habe von diesem aber weder Drogen noch Geld erhalten und ihm auch nichts übergeben (pag. 391 Z. 494 f., Z. 497 f.), C.________ habe ihm aber gesagt, er solle M.________ Drogen geben (pag.