20 Übergabe von Drogen gegangen sei. Jemand habe ihm gesagt, er solle ihr die Drogen geben (pag. 313 Z. 129 ff., Z. 151 ff.). Weiter gab der Beschuldigte in der Einvernahme vom 17. Juli 2017 (pag. 310 ff.) zu Protokoll, es sei nicht gleich sein Job gewesen, Kokain weiterzugeben und Geld einzuziehen, nur weil er es einmal gemacht habe (pag. 311 Z. 52 ff.). Er versuchte sich wiederum damit zu entlasten, dass er ausführte, jemand habe ihn benutzt, er sei sich der Konsequenzen nicht bewusst gewesen (pag. 311 Z. 54 ff.).