In der Folge bestritt er zunächst weiterhin, ihr Kokain übergeben zu haben (pag. 304 Z. 145 f.), gestand aber gleich darauf im Widerspruch dazu ein, ihr einmal in der Bar Kokain gegeben zu haben (pag. 304 Z. 148 ff., pag. 305 Z. 167 f.). Auf ganz konkreten Vorhalt, wonach aus dem ausgewerteten Facebook- Chat hervor gehe, dass er M.________ 20 Fingerlinge und sie ihm im Gegenzug die Logistikkosten von CHF 1‘400.00 übergeben habe, konnte der Beschuldigte sich dann angeblich plötzlich nicht mehr erinnern (pag. 304 Z. 155 ff., pag. 305 Z. 161 ff.).