286 Z. 158 ff.). Obwohl ihm vorgehalten werden konnte, dass er gemäss den Auswertungen seines Mobiltelefons am 28. Februar 2016 auch mit K.________ in telefonischem Kontakt gestanden habe und K.________ genau dies ausgesagt habe, bestritt der Beschuldigte auch dies (pag. 288 Z. 279 ff., Z. 295 ff.). Er bestätigte dafür, in Spanien eine eigene Firma zu haben, welche A.________ heisse. Er schiffe damit Sachen nach Afrika (pag. 289 Z. 315 ff.). Vom im Zimmer 1 sichergestellten Geld gehörten CHF 14‘000.00 ihm (pag. 289 Z. 324 f.). Am 19. September 2016 (pag. 301 ff.) gestand der Beschuldigte der Polizei gegenüber dann plötzlich ein, mit Drogen zu tun gehabt zu haben. Jemand habe ihn