der Akten i.S. PEN 17 432) vollzählig aufgelistet und deren Inhalt korrekt wiedergeben. Es wird gesamthaft darauf verwiesen (vgl. pag. 1426 ff., S. 6 ff. erstinstanzliche Urteilsbegründung). Weiter liegen der Kammer die Aussagen des Beschuldigten sowie diejenigen von K.________, J.________, C.________ und L.________ zur Würdigung vor. Der Beschuldigte selber wurde im vorliegenden Strafverfahren insgesamt zehn Mal einvernommen; im Anschluss an seine Festnahme am 28. Februar 2016 wurde er erstmals polizeilich befragt (pag.