I.2. der Anklageschrift der Geldwäscherei, begangen in der Zeit von ca. Dezember 2015 bis 28. Februar 2016 in Biel und anderswo, schuldig gemacht haben (pag. 1151). Konkret wird ihm zum Vorwurf gemacht, er habe im Rahmen des Drogenhandels entgegen genommene Beträge in unbekannter Höhe, mindestens jedoch CHF 70‘000.00, teilweise in eine andere Währung gewechselt und ins Ausland transferiert, und dadurch die Einziehung dieser Vermögenswerte vereitelt und die Auffindung erschwert. Namentlich habe er mindestens CHF 44‘451.00 ins Ausland überweisen und transportieren lassen.