I.1.1.1. der Anklageschrift durch die Kammer neu zu beurteilen. Demnach soll der Beschuldigte in der Zeit von Oktober 2015 bis 28. Februar 2016 in Biel und anderswo durch Entgegennahme von gelieferten Kokainfingerlingen und Veräusserung bzw. Übergabe der Kokainfingerlinge an die jeweiligen