__ und anderen Personen in der Zeit von ca. Oktober 2015 bis 28. Februar 2016 in Biel und anderswo durch Besitz, Veräusserung, evtl. Inverkehrbringen, Anstaltentreffen zur Veräusserung, evtl. Anstaltentreffen zum Inverkehrbringen von mindestens 15.5 kg Kokaingemisch (mindestens ca. 6‘600 g reine Kokainbase) schuldig gemacht. Konkret soll der Beschuldigte als Mitglied einer organisierten Personengruppe im Drogenhandel tätig gewesen sein, namentlich soll er Drogenkuriere in Empfang genommen, beherbergt und bezahlt bzw. den Kurieren Geld übergeben haben, den Verkauf und die Übergabe der gelieferten Kokainfingerlinge