155 ff.) geht hervor, dass aufgrund von verschiedenen Informationen und Observationen für die Polizei feststand, dass in einer Wohnung im 11. Stock am I.________ (Adresse) in Biel durch Afrikaner reger Kokainhandel betrieben wird. Die Namen A.________, J.________ und K.________ sind dem Kommunikationsrapport bereits zu entnehmen. Weiter steht fest, dass der Beschuldigte am 28. Februar 2016 um 13.57 Uhr beobachtet wurde, wie er die Wohnung verliess, einen Schlüssel im Briefkasten deponierte und sich zu Fuss zum Orpundplatz begab, wo er um 14.10 Uhr durch die Polizei angehalten wurde (pag. 12, pag. 16, pag. 1358). Die Hausdurchsuchung am I._____