___ in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 1610). Es liegen denn auch keine Anzeichen dafür vor, dass sich der Beschuldigte mangels Kenntnis des strafrechtlichen Vorwurfes nicht rechtsgenüglich hätte verteidigen können. Ihm wurde in den Einvernahmen vorgehalten, wie man die Zusammensetzung der 13.77 kg Kokaingemisch in Einzeln errechnete und er wurde ausführlich dazu befragt. Die Protokolle der massgebenden Einvernahmen belegen, dass der Beschuldigte genau wusste, gegen welche Vorwürfe er sich zur Wehr zu setzen hatte (vgl. hierzu insbes. pag. 393 Z. 591 ff.; bei dieser Gelegenheit wurde dem Beschuldigten die von der Polizei erstellte Mengenberechnung [pag.