10 die entsprechenden Geldbeträge entgegen genommen und teilweise in Euro umgetauscht sowie das Geld den jeweiligen Mitgliedern der Organisation im Auslande zukommen lassen und mit den Einkünften seinen Lebensunterhalt finanziert haben (pag. 1150). In der Folge präzisiert die Anklage in den Ziff. I.1.1., 1.2. und 1.3. die einzelnen konkreten Widerhandlungen gegen das BetmG; die nicht mehr zu beurteilenden Ziff. I.1.2. und 1.3. betreffen die am Tag der Anhaltung, konkret am 28. Februar 2016, in der Wohnung am I.________ (Adresse) sichergestellten Drogen, Ziff.