I.1. der Anklageschrift wird eingangs umschrieben, in welcher Zeitspanne, an welchem Ort und in Zusammenarbeit mit welchen Personen der Beschuldigte welche konkreten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz – Besitz, Veräusserung, evtl. Inverkehrbringen, Anstaltentreffen zur Veräusserung, evtl. Anstaltentreffen zum Inverkehrbringen – verwirklicht haben soll. Dabei wird im Besonderen auch die genaue Funktion des Beschuldigten innerhalb der organisierten Personengruppe detailliert umschrieben; konkret soll er Drogenkuriere in Empfang genommen, beherbergt und bezahlt und sowie ihnen Geld übergeben haben.