Insbesondere finde sich in der Anklageschrift keine Anzahl Fingerlinge und es fehle die Berechnung, gemäss welcher man auf die angeblichen 1‘377 Fingerlinge komme. Es sei nicht Aufgabe der Verteidigung, rauszusuchen, was genau unter die angeklagten 13.77 kg Kokaingemisch fallen könnte. Die Polizei habe sich teilweise auf reine Mutmassungen gestützt, alles was man dem Beschuldigten vorwerfe, basiere auf Rückrechnungen von gefundenen Geldern und mathematischen Hochrechnungen bzw. Auflösungen von mathematischen Gleichungen mit einer Unbekannten. Weiter gehe man davon aus, alle verschobenen Gelder stammten aus dem Drogenhandel.