1. des Freispruchs von der Anschuldigung der Geldwäscherei, angeblich begangen in der Zeit von ca. Dezember 2015 bis 28. Februar 2016 in Biel im Deliktsbetrag von EUR 21'635.00) unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern; 2. der Schuldsprüche wegen Widerhandlung gegen das BetmG begangen am 28.02.2016 in Biel durch Besitz und Anstaltentreffen zur Veräusserung von insgesamt 1'810 Gramm Kokaingemisch (ca. 775.8 Gramm reine Kokainbase);