Nachdem die oberinstanzliche Hauptverhandlung von Amtes wegen verschoben werden musste, wurde im Hinblick auf die neu festgesetzte oberinstanzliche Hauptverhandlung vom 10. und 11. Oktober 2019 ein neuer Führungsbericht, datierend vom 19. September 2019, eingeholt (pag. 1571). Antragsgemäss wurde mit Verfügung vom 28. Mai 2019 die mit Eingabe vom 21. Mai 2019 eingereichte Arbeitsbestätigung des Beschuldigten vom 4. April 2019 (pag. 1546 ff.) zu den Akten erkannt (pag. 1554). In der oberinstanzlichen Verhandlung wurde der Beschuldigte zudem erneut zu Person und Sache einvernommen (pag. 1596 ff.).