Mit Eingabe vom 8. Oktober 2019, eingegangen beim Obergericht des Kantons Bern am 9. Oktober 2019, zog Rechtsanwalt B.________ die Berufung auch gegen die Ziff. II.3. und II.4. des erstinstanzlichen Urteils zurück (pag. 1592). 3. Untersuchungs- und Sicherheitshaft Der Beschuldigte wurde am 28. Februar 2016 vorläufig festgenommen, am 29. Februar 2016 wurde die Haft eröffnet. Er befand sich bis am 1. Oktober 2019, mithin seit 1312 Tagen in Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Am 2. Oktober 2019 hat er den Strafvollzug vorzeitig angetreten (pag. 1581).