3. A.________ hat dem Kanton Bern die auf den Schuldspruch entfallende, noch zu bestimmende amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). V. Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird in Sicherheitshaft belassen. Die Verlängerung der Sicherheitshaft wird für vorerst 6 Monate, d.h. bis zum 17.10.2018, bewilligt (Art. 231 i.V.m. Art. 227 StPO; Begründung vgl. separates Dokument).