Total Verfahrenskosten CHF 4'069.05 Für die amtliche Verteidigung von A.________ wird Rechtsanwalt B.________ eine betragsmässig noch zu bestimmende Entschädigung im Umfang von 1/10 des amtlichen Honorars ausgerichtet. Für die auf den Freispruch entfallende amtliche Entschädigung wird weder eine Rückzahlungspflicht noch eine Differenzzahlungspflicht zum vollen Honorar festgesetzt (Art. 135 Abs. 4 StPO e contrario). 2 II. A.________ wird schuldig erklärt: