9 vgl. amtliche Akten SK 18 44 pag. 7 ff.; Ziff. 2 f. der Schlussbemerkungen, vgl. amtliche Akten SK 18 44 pag. 103 f.) ist demzufolge nicht einzugehen. 21. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der angefochtene Entscheid der Rechtskontrolle standhält. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet und ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird.