Ohnehin erscheint mehr als fraglich, dass der Beschwerdeführer, der sich seit nunmehr fast fünf Jahren in der JVA Thorberg befindet, in seiner Zelle über keine Schreibutensilien verfügen will – fehlende Stifte machte er in seinen Schlussbemerkungen denn auch nicht mehr geltend. Im Übrigen ist die fristgerechte Bestellung einer anwaltlichen Vertretung im Strafvollzug regelmässig möglich.