Die Informations- und Kommunikationsfreiheit werde massiv beschnitten – sowie die Möglichkeit, sich leserlich mitzuteilen, weil regelmässig kein Computer vorhanden sei. Bei Einschluss – in der Zelle oder im Bunker – seien diese Freiheiten nochmals eingeschränkter und damit mache die dreitägige Frist eine Beschwerde illusorisch, selbst wenn es um Banalitäten gehe, was hier aber nicht der Fall sei. Im Strafvollzug verliere man rasch den Bezug zur